Verhaltensregeln

Nachdem es wiederholt Ärger mit Usern gab, die Ihre Mailberechtigung ausnutzten, ohne sich über die Regeln ( Netikette ), die in einem solchen Netzwerk bestehen, zu informieren, haben wir das Wichtigste kurz zusammengefaßt.

Also zunächst zu einigen Verhaltensregeln, deren Beachtung das Leben im Netz leichter machen. Als da wären:

  1. Wenn Nachrichten über das Netz geschickt werden, so gibt es Größenbeschränkungen. Öffentliche Nachrichten, die in ein Brett gesendet werden, dürfen 64 kB groß sein, während persönliche Nachrichten 100 KB groß sein dürfen. (Vorsicht: in einigen Transport-Netzen niedrigere Grenze, z.b. 64000 Bytes)
    Ein Verstoß dagegen hat jedoch lediglich die Folge, daß die Nachricht einfach nicht ankommt oder zurückgeschickt wird.
  2. Eine weitaus wichtigere Regel ist die, daß man eine Nachricht nicht unötig in mehrere Netzbretter reinschreiben sollte. Dies ist verpönt, da es die Telekommunikationskosten erhöht.
  3. In den Netzbrettern sollte man es unbedingt vermeiden, sich in der Betreffszeile auf die Nachrichtennummer einer anderen Nachricht zu beziehen, da nur die Betreffszeilen in allen angeschlossenen Systemen gleich sind, nicht aber die Nachrichtennummern.
  4. Für manche Bretter (CL,FIDO,MAUS) sind Real-Namen (echter Vor- und Nachname) vorgeschrieben, die das Mailboxprogramm automatisch in die Absenderzeile der Nachricht einsetzen kann. Diese Funktion darf nicht durch den User gesperrt werden.
  5. Generell sollte beachtet werden, daß aufs Netzwerk geschickte Meldungen nicht zurückgeholt werden können.
    Im praktischen Einsatz bedeutet dies, daß man davon absehen sollte, als User einer Box voreilig Nachrichten abzuschicken. Immer wieder kommt es zum Beispiel vor, daß User eine Nachricht verschicken und danach feststellen, daß sie etwas vergessen haben oder daß ihnen die optische Gestaltung der Meldung doch nicht so ganz gefällt. Das Löschen der Nachricht wirkt sich nur in der lokalen Box aus und bleibt auf dem Netzwerk ohne Effekt !
  6. AUS DER REIHE: WIE MACHE ICH MICH UNBELIEBT ?
  7. Presserechtliche Einschränkungen
    Ein Netzwerk ist ein Publikationsmedium allererster Güte. Für ein Medium von solcher Breitenwirkung gilt es jedoch, bestimmte Regeln einzuhalten, die im Großen und Ganzen den Bestimmungen der Pressegesetze entsprechen. Die wesentlichsten Punkte, die man tunlichst vermeiden sollte, sind
    Ansonsten gilt von der rechtlichen Seite her uneingeschränkt Voltaire ( du darfst alles schreiben, nur nichts Langweiliges !) Wer das Z-NETZ ernsthaft als Publikationsmedium betreiben will, dem sei zur weiteren Information das Taschenbuch zum Presserecht aus dem Beck Verlag, München, empfohlen.
    Es steht jedem Sysop frei, einem User seiner Box den weiteren Netzwerk-Zugriff über Z-Netz-Bretter zu verweigern, wenn er sich nicht an diese rechtlichen Bestimmungen hält ! Der Sysop einer Box ist vor dem Gesetz verantwortlich für den Inhalt.
  8. Sanktionen bei schlechtem Benehmen
    Wer auf dem Netzwerk Ärger verursacht, muß mit Konsequenzen rechnen. Wenn ein Teilnehmer öfters durch Nichteinhaltung der Netzwerk- Gepflogenheiten auffällt, wird der für ihn zuständige Sysop vom Netzwerk koordinator aufgefordert, ihm die Netzwerkberechtigung zu entziehen. Schafft der Sysop keine Abhilfe, kann sein System per Abstimmung vom Z-NETZ-Verbund ausgeschlossen werden.