Netikette für das Z-Netz
Stand: 6.4.94
Voraussetzungen für den Anschluß einer Mailbox an das Z-Netz
Allgemeine Voraussetzungen
- Jeder zukünftige Sysop sollte vor Inbetriebnahme nicht nur das
Handbuch zu seiner Mailboxsoftware gelesen haben. Notwendig ist auch
eine persönliche Einführung durch einen erfahrenen Sysop in die
Handhabung der Box und des Netzes, um falschen Vorstellungen über
den den Arbeitsaufwand vorzubeugen.
- Vor dem Anschluß ans Z-Netz ist eine Anmeldegebühr von 65 DM zu zahlen.
- Der Sysop hat den Anweisungen der Koordination zu folgen.
Technische Voraussetzungen
- Eine Z-Netz-Box ist eine Box die alle Z-Netz-Bretter führt, oder von
der Koordination duch besondere Umstände als solche ernannt wird.
- Eine Z-Netz-Box ist 24 Stunden online.
- Eine Z-Netz-Box bietet keine Raubkopien an.
- Die MSGID darf nur von Gates geändert werden und dort nur nach
GateBau-Richtlinien.
- Es muß sich eine andere Z-Netz-Box bereiterklären die Bretter aus dem
Z-Netz an die neue Z-Netz-Box und Nachrichten von dieser in das Z-Netz
weiterzureichen. Diese Box muß bekannt gegeben werden.
- Eine Z-Netz-Box muß alle relevanten Daten in einer sogn. Map
veröffentlichen.
- Einem Anwender einer Z-Netz-Box, der in einem Z-Netz Brett schreibt,
muß auch privat geantwortet werden können. Ein Anwender, der eine
Z-Netz-Nachricht liest, darf einem Autor auch privat antworten.
Diese Möglichkeit darf, außer durch die Länge der Nachricht,
technisch nicht eingeschränkt werden.
- Wahlrecht haben alle Z-Netz-Boxen.
- Die Teilnahme am Z-Netz kostet DM 5,- monatlich.
Betreuerische Voraussetzungen
- Die Systembetreuung hat dafür Sorge zu tragen, daß durch ihr
Verschulden anderen NetzteilnehmerInnen keine unnötigen Kosten
entstehen, sei es durch technische Mängel an der Box, sei es durch
anderen Zwecken dienende Gerätschaften (Fax etc.).
- Der Systembetreiber verpflichtet sich, relevante Änderungen in
seiner technischen Ausrüstung dem Netz bekannt zu machen. Dazu
zählen insbesondere Veränderungen des Modems, der Software, der
Telefonnummer und in der Systembetreuung.
- Das Versenden von persönlichen Nachrichten muß möglich sein.
- Jedes beim Z-Netz zugelassene System müssen eine ordnungsgemäße Map an
die Koordination oder einen von ihr benannten Vertreter senden. Wenn
sich Änderungen ergeben, ist unverzüglich eine aktualisierte Map zu
senden. Auch ohne Änderungen ist spätestens nach 3 Monaten wieder eine
Map zu senden.
- In der Map muß sich die Telefonnummer eines kompetenten
Ansprechpartners befinden.
- Sollte die Box ihren Betrieb aus technischen Gründen übergangsweise
nicht aufrecht erhalten können, so muß die Systembetreuung das Netz
darüber in Kenntnis setzen. Soll der Betrieb ganz eingestellt
werden, ist die Koordination davon zu unterrichten.
- Die Systembetreuung hat die datenschutzrechtlichen Vorschriften
und das Fernmeldegeheimnis zu beachten.
- Sie hat dafür zu sorgen, daß jede am Z-Netz teilnehmende Box und jedes
Gate adressierbar ist.
- Die Systembetreuung muß den Namen und die Anschrift neuer User in
geeigneter Weise auf ihre Richtigkeit überprüfen. Z.B. durch
- Telefonrückruf
- Zustellung des Paßwortes mit der Sackpost
- perönlicher Kontakt (User besucht Sysop oder umgekehrt)
- Einzug der Usergebühren per Lastschrift
- Sie hat den Userteil der Netikette den Usern zur Verfügung zu stellen.
- Eine Zensur findet nicht statt!
Wahlen
- Die Sysops wählen jährlich die Koordination.
- Sie entscheiden
- mit einfacher Mehrheit über den Ein- und Austrag von Brettern,
- mit absoluter Mehrheit über die Änderungen der Netikette,
- mit absoluter Mehrheit über ein konstruktives Mißtrauensvotum
zur Abwahl der Koordination.
(einfache Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen)
(absolute Mehrheit 50% der abgegebenen Stimmen)
- Die Koordination führt Wahlen durch und fordert zum Ein- und Austrag
von Brettern und Systemen auf.
- Die Koordination kann nach eigenem Ermessen zu einer Wahl aufrufen.
Sie muß zur Wahl aufrufen, wenn ein konkreter Wahlvorschlag eingereicht
und von mindestens 5% der Z-Netz-Boxen unterstützt wird.
- Wahlen mit einem Begehren, daß einer bereits erfolgten Wahl entspricht,
können frühestens nach 6 Monaten eingeleitet werden.
- Wahlen, die Entscheidungen aus einer erfolgten Wahl oder Entscheidungen
der Koordination zu einer erfolgten Wahl, aussetzen wollen, können vor dem
Ablauf von sechs Monaten nur durch eine einfache Mehrheit eingeleitet
werden.
- Wahlberechtigt sind ausschließlich Z-Netz-Boxen. Jedes Z-Netz-System hat
bei Wahlen eine Stimme. Auch Systeme mit mehr als einem Port haben nur
eine Stimme. Mehrere Systeme, die den gleichen Betreiber haben, gelten
als ein System und haben ebenfalls nur eine Stimme.
- Bei mehrfacher Stimmenabgabe (keine Dupes - nur unterschiedliche Stimmen)
werden alle Stimmen des Systems ungültig.
- Das System, das die Wahl durchführt wird für die Dauer der Abstimmung das
Brett /Z-Netz/Koordination/Wahlurne für Gäste lesbar.
- Der Betreiber der Z-Netz-Box entscheidet über die Abgabe der Stimme. Es
wird empfohlen, die User der Box vor der Stimmabgabe zu hören
- Die Koordination kann bei Bedarf zu einem eingeführten Brett
zusätzliche Unterbretter ohne Wahl einrichten. (z.B. Magazine)
- Wählbar für Posten sind nur Personen, die mindestens 3 Tage vor dem
offiziellen Wahlbeginn eine Wahlvorstellung gepostet haben, die folgende
Inhalte haben muß:
- Einverständniserklärung
- Kurze Vorstellung der Person
- Eigene Aufgabenvorstellung
- Zu Brettwahlen wird erst dann aufgerufen, wenn der Infotext - dieses
Brett - vorhanden ist. (Der Antragsteller ist aufgefordert mit seinem
Vorschlag diesen Text zu liefern)
Über die Beschlußfähigkeit von Z-Netz-Treffen wird jeweils vorher durch
Netzwahl entschieden. Ebenso über das Recht auf Stimmübertragungen, die
Einrichtung von Wahlservern...
Die Koordination
- Sie kann Teile ihrer Aufgaben an weitere Personen deligieren. Die
Verantwortung bleibt aber auf jeden Fall bei der gewählten Koordination.
- Neue Systeme werden von der Koordination mindestens 2 mal im Monat als
solche vorgestellt, wenn die Voraussetzungen (siehe "Allgemeine
Voraussetzungen", "Technische Voraussetzungen" und "Betreuerische
Voraussetzungen") erfüllt sind.
- Einer Z-Netz-Box wird von der Koordination das Wahlrecht und der Status
"Z-Netz-Box" entzogen, sobald sie nicht mehr den Voraussetzungen (siehe
"Allgemeine Voraussetzungen", "Technische Voraussetzungen" und
"Betreuerische Voraussetzungen") genügt. Dies wird als "Austrag"
bezeichnet.
Die NutzerInnen
- Alle NutzerInnen sind für die von ihnen verfassten Texte voll
verantwortlich. Deshalb sollte das Paßwort vor dem Zugriff anderer
geschützt werden.
- Beleidigungen, Verleumdungen, Diskriminierung von Minderheiten, sexistische,
rassistische und volkverhetzende Texte, Aufrufe zu Straftaten sowie
jeglicher Verstoß gegen geltendes Recht werden ebensowenig geduldet wie
Reklame in öffentlichen Nachrichten.
- Die maximale Dateilänge in allen Brettern beträgt 64kB. Das
Aufteilen von Binär-Dateien ist nicht erlaubt.
- Die maximale Dateilänge beim Versand von persönlichen Nachrichten über
Netz beträgt 100 kB.
- Es wird empfohlen persönlichen Nachrichten von nicht mehr als 10kB
(10240 Bytes) zu verschicken, da der Versand von persönlichen Mails in
einigen Netzen (Transport) begrenzt ist.
- Weitere Hinweise:
- Betreffs aussagekräftig gestalten!
- Mails ohne Aussage sind zu vermeiden. Insbesondere mit Abspännen
und Graphikverzierungen ist sehr sparsam umzugehen.
- Abspänne zitiert man nicht.
- Als Zeichensatz findet ausschließlich der druckbare Teil von ASCII
(32 bis 126) Verwendung, zusätzlich dürfen noch die folgenden
deutschen Sonderzeichen nach dem erweiteren IBM-Zeichensatz
verwendet werden:
Ä (Ae) (142), Ö (Oe) (153), Ü (Ue) (154),
ä (ae) (132), ö (oe) (148), ü (ue) (129), ß (ss) (225)
sowie die Steuerzeichen:
TAB (009), CR (013), LF (010)
- Nicht unnötig viel zitieren! Zitat und eigener Text sollten in
einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
- Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen!
- Zu jedem Zitat gehört eine Quelle!
- Persönliche Nachrichten dürfen ohne Genehmigung des Autors NICHT
veröffentlicht werden!
- Unmutsäußerungen über das Fehlverhalten anderer haben in
öffentlichen Bretter nichts zu suchen.
- Bei wiederholter Nichtbeachtung wird die Nutzerin/der Nutzer vom
Sysop verwarnt. Wird diese Warnung ignoriert, hat der Sysop der
Nutzerin/dem Nutzer den Netzzugang zu sperren. Tut der Sysop dies
nicht und weigert er sich auch nach Aufforderung der Koordination,
so fordert diese zum Austrag des Systems auf.