Sternsingeraktion 2012 – Klopft an Türen, pocht auf Rechte!
Wir
danken allen Beteiligten, die in irgendeiner Weise geholfen haben ganz
herzlich für das große Engagement und freuen uns über das Spendenergebnis
von
(Pfarrbezirk Christkönig: ca. 3.440 €, Pfarrbezirk St. Pius: ca. 1.650 €). Auch den Spenderinnen und Spendern ein herzliches „Vergelts Gott“.
Liebe Pfarrangehörigen,
nachdem der Pfarrgemeinderat
konstituiert ist, hat er die Aufgabe, die Verwaltungsratswahl einzuleiten
und durchzuführen. Der Pfarrgemeinderat wird entsprechend den Bestimmungen
in seiner 1. Sitzung nach der Konstituierung am 25. Januar 2012 den
Wahlausschuss bestellen, den Wahltermin sowie den Tag der letzten Abgabe von
Kandidatenvorschlägen festlegen. Schon heute möchte ich Sie über das
Grundsätzliche zur Wahl der Verwaltungsratsmitglieder informieren.
Unsere Pfarrgemeinde hat mehr als 5.000 Pfarrangehörige. Der Verwaltungsrat
besteht gemäß § 4 Abs. 1 Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) somit aus
8 Mitgliedern.
Für die Wahl des Verwaltungsrates werden in einem Aushang
alle zur Wahl des Pfarrgemeinderates berechtigten Pfarrangehörigen
aufgerufen, Kandidatenvorschläge einzureichen.
Wählbar ist gemäß §
6 KVVG jedes Gemeindemitglied, das
a)
seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde hat,
b) nach staatlichem Recht volljährig
ist.
Die Amtszeit beträgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 KVVG 8
Jahre.
Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch den
Pfarrgemeinderat und zwar von den Pfarrgemeinderatsmitgliedern, die ihren
Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben.
Vier
Verwaltungsratsmitglieder scheiden turnusmäßig aus dem Verwaltungsrat aus.
Außerdem hat ein weiteres Verwaltungsratsmitglied sein Amt niedergelegt.
Somit sind
5 Verwaltungsratsmitglieder
neu zu wählen. Wer
von den neu gewählten Verwaltungsratsmitgliedern für das vorzeitig
ausgeschiedene Verwaltungsratsmitglied auf 4 Jahren im Amt sein wird,
bestimmt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 KVVG das Los.
Gemäß § 4 Abs. 2
Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum
Trier darf der von Vorschlagsberechtigte eingereichte Wahlvorschlag
nicht mehr Kandidatinnen / Kandidaten enthalten, als Mitglieder in den
Verwaltungsrat zu wählen sind (also nicht mehr als 5 Vorschläge). Im
Wahlvorschlag müssen Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnung
(Hauptwohnsitz) und Beruf der Kandidatin / des Kandidaten aufgeführt sein.
Die Kandidatin / der Kandidat muss schriftlich erklären, dass sie/er eine
eventuelle Wahl annehmen wird.
Gemäß § 4 Abs. 3 der o.a. Ordnung
muss der Wahlvorschlag von der / dem Vorschlagenden mit Datum und
Unterschrift versehen sein. Ebenfalls muss die Anschrift der / des
Vorschlagenden angegeben werden.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte den
nach der PGR-Sitzung erscheinenden Aushängen.
Dieter Gesang, PGR –
Vorsitzender
Anmeldungen für Kindergarten und Schulen
Anmeldewoche im Kindergarten Christkönig vom 23. bis 27.1.2012 Anmeldezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, oder nach tel. Absprache mit Frau Maria Selzam, 56233
Anmeldungen für die Klassen 5 des Schuljahres 2012/2013 der
Bistumsschulen:
Marienschule vom 30.1. bis 3.2.2012
Willi-Graf-Schulen vom 30.1. bis 3.2.2012